(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , II ZR 84/05
- Urteil
05.02.2007
)
Rechtsscheinhaftung wegen Fortlassung des nach § 4 GmbHG vorgeschriebenen Formzusatzes trifft ausschließlich den für Gesellschaft auftretenden Vertreter, auch für niederl. ,,BV´´
...Text des Urteils