(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 5 StR 166/08
- Beschluß
28.10.2008
)
InsO-Antragspflicht des Schuldners entfällt nicht schon, wenn Gläubiger InsO-Antrag gestellt hat - Liquidator macht sich nicht nach § 84 I Nr.2 GmbHG strafbar, wenn nach InsO-Ablehnung mangels Masse trotz Mittelzufluß kein neuer InsO-Antrag
...Text des Beschlusses