(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , KVZ 3/04
- Beschluß
21.12.2004
)
Für die Verlängerung der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 75 GWB ist der Vorsitzende des Kartellsenats des Rechtsbeschwerdegerichts zuständig.
...Text des Beschlusses