(LAG = Landesarbeitsgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Erfurt
, 1 Ta 41/01
- Beschluß
24.08.2001
)
In sic-non-Fällen genügt Rechtsbehauptung des Klägers, es liege Arbeitsverhältnis vor, auch dann zur Bejahung der Rechtswegezuständigkeit der Arbeitsgerichte wenn Kläger gleichzeitig behauptet, Arbeitsvertrag sei nur zum Schein geschlossen worden
...Text des Beschlusses