(OLG = Oberlandesgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Naumburg
, 2 Wx 42/10
- Beschluß
27.01.2011
)
Träger von Sozialleistungen ist nach § 64 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 SGB X von der Entrichtung von Gebühren für eine gerichtliche Auskunft befreit, wenn die Auskunft aus Anlass der Erstattung einer Sozialleistung eingeholt worden ist
...Text des Beschlusses