(BAG = Bundesarbeitsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 2 AZR 714/08
- Urteil
09.09.2010
)
Kündigungsfrist: § 622 II S. 2 BGB ist mit Unionsrecht unvereinbar und für Kündigungen, die nach 2.12.2006 erklärt wurden, wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht mehr anzuwenden
...Text des Urteils