(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 6 B 23.06
- Beschluß
03.07.2006
)
Die Entscheidung kann gemäß § 101 Abs. 3 VwGO ohne mündliche Verhandlung ergehen. Der vom Kläger mit Schriftsatz vom 2. Mai 2006 gestellte und nicht mit einer eigenständig tragenden Begründung versehene Antrag gibt keine Veranlassung, ...
...Text des Beschlusses