(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , NotZ 3/08
- Beschluß
28.07.2008
)
Bei der Auswahlentscheidung zwischen schon bestelltem Notar und Notarassessor, der 3-jähr. Regelanwärterdienstes noch nicht vollendete, ist Ermessensspielraum der Justizverwaltung zwar eingeschränkt, aber nicht aufgehoben
...Text des Beschlusses