(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , PatAnwZ 1/06
- Beschluß
30.10.2006
)
(Anwalts-)Notar ist nicht befugt, auf dem Briefbogen der von ihm und anderen Rechtsanwälten betriebenen Kanzlei die Kopfzeile ,,Notariat und Anwaltskanzlei´´ anzubringen
...Text des Beschlusses