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BRAO (Stand: 31.12.2008)
Bundesrechtsanwaltsordnung
Bundesrechtsanwaltsordnung
in der zum 26.12.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 05.10.1994 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein: (tt.mm.jjjj)
BRAO- Bundesrechtsanwaltsordnung
        Erster Teil-Der Rechtsanwalt (1-3)
        Zweiter Teil-Die Zulassung des Rechtsanwalts (4-42)
                Erster Abschnitt-Die Zulassung des Rechtsanwalts (4-17)
                        1-Allgemeine Voraussetzung (4-5)
                        2-Erteilung, Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (6-17)
                Zweiter Abschnitt-Kanzlei und Rechtsanwaltsverzeichnis (18-36)
                Dritter Abschnitt-Verwaltungsverfahren (36a-36a)
                Vierter Absschnitt-(aufgehoben) (37-42)
                Fünfter Abschnitt-(aufgehoben)
        Dritter Teil-Die Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und die berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte (43-59m)
                Erster Teil-Allgemeines (43-59b)
                Zweiter Abschnitt-Rechtsanwaltsgesellschaften (59c-59m)
        Vierter Teil-Die Rechtsanwaltskammern (60-91)
                Erster Abschnitt-Allgemeines (60-62)
                Zweiter Abschnitt-Die Organe der Rechtsanwaltskammer (63-89)
                        1-Der Vorstand (63-77)
                        2-Das Präsidium (78-84)
                        3-Die Versammlung der Kammer (85-89)
                Dritter Abschnitt-(aufgehoben) (90-91)
        Fünfter Teil-Die Gerichte in Anwaltssachen und das gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen (92-112)
                Erster Abschnitt-Das Anwaltsgericht (92-99)
                Zweiter Abschnitt-Anwaltsgerichtshof (100-105)
                Dritter Abschnitt-Der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen (106-112)
                Vierter Abschnitt-Das gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen (112a-112f)
        Sechster Teil-Die anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen (113-115c)
        Siebenter Teil-Das anwaltsgerichtliche Verfahren (116-161a)
                Erster Abschnitt-Allgemeines (116-118b)
                Zweiter Abschnitt-Das Verfahren im ersten Rechtszug (119-141)
                        1-Allgemeine Vorschriften (119-120a)
                        2-Die Einleitung des Verfahrens (121-133)
                        3-Die Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht (134-141)
                Dritter Abschnitt-Die Rechtsmittel (142-147)
                        1-Die Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts (142-144)
                        2-Das Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes (145-147)
                Vierter Absschnitt-Die Sicherung von Beweisung (148-149)
                Fünfter Abschnitt-Das Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme (150-161a)
        Achter Teil-Die Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof (162-174)
                Erster Abschnitt-Allgemeines (162-163)
                Zweiter Abschnitt-Die Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof (164-171)
                Dritter Abschnitt-Die besonderen Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof (172-173)
                Vierter Absschnitt-Die Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof (174-174)
        Neunter Teil-Die Bundesrechtsanwaltskammer (175-191e)
                Erster Abschnitt-Allgemeines (175-178)
                Zweiter Abschnitt-Die Organe der Bundesrechtsanwaltskammer (179-191)
                        1-Das Präsidium (179-186)
                        2-Die Hauptversammlung (187-190)
                        3-Die Satzungsversammlung
                        4-Die Satzversammlung (191a-191e)
                Dritter Abschnitt-Schlichtung (191f- )
        Zehnter Teil-Die Kosten in Anwaltssachen (192-203)
                Erster Abschnitt-Die Kosten in Verwaltungsverfahren der Rechtsanwaltskammern (192-)
                Zweiter Abschnitt-Die Kosten in gerichtlichen Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen (193-199)
                Dritter Abschnitt-Die Kosten in dem anwaltsgerichtlichen Verfahren und in dem Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung gegen die Androhung oder die Festsetzung des Zwangsgeldes oder über die Rüge (200-203)
        Elfter Teil-Die Vollstreckung der anwaltsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung (204-205a)
        Zwölfter Teil-Anwälte aus anderen Staaten (206-207)
        Dreizehnter Teil-Ãœbergangs- und Schlußvorschriften (208-237)
                Erster Abschnitt- (208-222)
                Zweiter Abschnitt-(aufgehoben) (223-237)
        Anlagen-
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