Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
BeurkG
Beurkundungsgesetz
in der zum 26.12.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 01.01.1970 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein: (tt.mm.jjjj)
BeurkG-Beurkundungsgesetz
        Erster Abschnitt-Allgemeine Vorschriften (1-5)
        Zweiter Abschnitt-Beurkundung von Willenserklärungen (6-35)
                1-Ausschließung des Notars (6-7)
                2-Niederschrift (8-16)
                3-Prüfungs- und Belehrungspflichten (17-21)
                4-Beteiligung behinderter Personen (22-26)
                5-Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen (27-35)
        Dritter Abschnitt-Sonstige Beurkundungen (36-43)
                1-Niederschriften (36-38)
                2-Vermerke (39-43)
        Vierter Absschnitt-Behandlung der Urkunden (44-54)
        Fünfter Abschnitt-Verwahrung (54a-54e)
        Sechster Abschnitt-Schlußvorschriften (55-71)
                1-Verhältnis zu anderen Gesetzen (55-69)
                        a-Bundesrecht (55-59)
                        b-Landesrecht (60-64)
                        c-Amtliche Beglaubigung (65-65)
                        d-Eidesstatliche Versicherung in Verwaltungsverfahren (66-66)
                        e-Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts (67-67)
                        f-Bereits errichtete Urkunden (68-68)
                        g-Verweisungen (69-69)
                2-Geltung in Berlin (70-70)
                3-Inkrafttreten (71-71)
       URTEILE GESETZE/VO KOMMENTARE VIDEOS ÜBER UNS IMPRESSUM