(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZR 129/06
- Urteil
19.05.2009
)
Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks durch Schuldner ist objektiv gläubigerbenachteiligend, wenn die bei der Übertragung noch bestehenden Belastungen im Nachhinein vertragsgemäß von ihm beseitigt werden
...Text des Urteils