(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 5 B 7.06
- Beschluß
10.02.2006
)
Die Anhörungsrüge, die § 152a VwGO eröffnet, wenn das Gericht den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat, ist unzulässig, weil sie nicht durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer ...
...Text des Beschlusses