(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , Entscheidung BVerwG 5 B 17.08
- Beschluß
11.02.2008
)
Die Klägerin rügt, der Senat habe ihr Vorbringen nicht bzw. nicht ausreichend in Erwägung gezogen (Anhörungsrüge S. 2 letzter Absatz). Ihre Rüge, ihr Vortrag sei zumindest nicht ausreichend in die Erwägung des Senats einbezogen und ...
...Text des Beschlusses