(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 9 A 72.07
- Beschluß
21.12.2009
)
Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG für die Vertretung in einem Verhandlungstermin entsteht, wenn dieser Termin durch Aufruf der Sache beginnt und der Rechtsanwalt zu diesem Zeitpunkt vertretungsbereit anwesend ist
...Text des Beschlusses