(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 4 A 1025.06
- Beschluß
19.08.2008
)
Der Tatbestand des Beschlusses vom 2. Juli 2008 ist gemäß § 122 Abs. 1, § 118 Abs. 1 VwGO dahin zu berichtigen, dass die Kläger sich nicht mit dem prozessualen Vorgehen des Gerichts nach § 93a Abs. 1 Satz 1 VwGO einverstanden erklärt haben.
...Text des Beschlusses