(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 5 B 61.06
- Beschluß
13.07.2006
)
Das als „Einspruch, Beschwerde, Rechtsmittel, Verfassungsbeschwerde“ bezeichnete - und als einzig in Frage kommendes Rechtsmittel der Beschwerde behandelte - Rechtsmittel ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte ...
...Text des Beschlusses