(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , EnVR 1/08
- Beschluß
11.11.2008
)
Beschwerdebefugt i.S. des § 75 Abs. 2 EnWG kann auch derjenige sein, der einen Beiladungsantrag nicht stellen konnte, weil die Behörde den Bescheid erlassen hat, ohne dass das Verfahren in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist
...Text des Beschlusses