(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 5 C 7.05
- Beschluß
04.07.2006
)
Die Revision ist nach der den Beteiligten soweit erschienen in der mündlichen Verhandlung mitgeteilten Rechtsauffassung des Senats begründet, da dem Kläger der geltend gemachte Kostenerstattungsanspruch nach § 89d SGB VIII F. 1993 zusteht, ...
...Text des Beschlusses