(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 8 B 4.06
- Beschluß
26.06.2006
)
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Weder kommt der Streitsache grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, noch liegt ein Verfahrensfehler vor, auf dem die angegriffene Entscheidung beruhen kann (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
...Text des Beschlusses