(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 20 F 16.03
- Beschluß
26.08.2004
)
Entscheidet sich die oberste Aufsichtsbehörde bei einer Akte, deren einzelne Teile sie aus unterschiedlichen Gründen für geheimhaltungsbedürftig erachtet, gegen eine Vorlage an das Verwaltungsgericht, müssen ihre Ermessenserwägungen erkennen lassen, warum
...Text des Beschlusses