(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , II ZR 245/06
- Urteil
14.01.2008
)
Selbständiges Schuldversprechen iSv. § 780 BGB setzt voraus, dass übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, d.h. von ihren wirtschaftlichen + rechtlichen Zusammenhängen gelöst + allein auf im Versprechen ausgedrückten Leistungswillen gestellt wird
...Text des Urteils