(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IV ZR 58/07
- Urteil
03.12.2008
)
Wegen der Abfindung, die der Erblasser für den Verzicht eines Abkömmlings auf das gesetzliche Erbrecht leistet, steht weiterem Abkömmling ein Pflichtteilsergänzungsanspruch idR. nicht zu
...Text des Urteils