(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IV ZR 232/09
- Urteil
06.04.2011
)
Ob spätere testamentarische Verfügung des Vertragserblassers den Vertragserben i.S. von § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB beeinträchtigt, ergibt sich aus dem Vergleich der im Erbvertrag und dem Testament festgelegten Rechtsstellung des Erben
...Text des Urteils