(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , V ZR 43/10
- Urteil
22.10.2010
)
Anspruch des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung oder Unterlassung der Beeinträchtigung des Rechts unterliegt nicht der Verjährung, wenn es um die Verwirklichung des Rechts selbst, und nicht nur um eine Störung in der Ausübung geht
...Text des Urteils