(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZB 229/06
- Beschluß
06.12.2007
)
Anordnung der Nachtragsverteilung wegen versehentlich nicht verwerteten Grundstücks ist unzulässig, wenn vor Anordnung die Auflassung erklärt + Antrag auf Eintragung von Erwerber oder Notar für diesen gestellt wurde
...Text des Beschlusses