(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IV ZB 39/05
- Beschluß
05.07.2006
)
Irrige Vorstellung des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten, er verlöre (auch) Pflichtteil, wenn er Erbe ausschlüge, ist Anfechtungsgrund nach § 119 I (unm. Rechtsfolgenirrtum)
...Text des Beschlusses