(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , III ZR 112/04
- Urteil
09.12.2004
)
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmer, der Verbrauchern unter falschem Namen Gewinnmitteilungen zukommen läßt, "Sender" einer Gewinnzusage nach § 661a BGB ist
...Text des Urteils