(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , XI ZR 201/09
- Urteil
05.04.2011
)
Verjährung von Ansprüchen des Darlehensgebers gegen den Darlehensnehmer aus einem Verbraucherdarlehensvertrag, die vor 31.12.2001 entstanden sind und zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren, wird gemäß § 497 BGB ab 01.01.2002 gehemmt
...Text des Urteils