(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , V ZR 93/07
- Urteil
25.01.2007
)
Wird das herrschende Grundstück geteilt, so wirkt die Eintragung der Dienstbarkeit auf dem Grundbuchblatt des dienenden Grundstücks zugunsten der Eigentümer der getrennten Teile fort, auch ohne Teilungseintragung beim dienenden Grund
...Text des Urteils