(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , V ZR 164/07
- Urteil
19.09.2008
)
Sind Berechtigter einer Grunddienstbarkeit + Eigentümer des dienenden Grundstücks zur gleichberechtigten Mitbenutzung befugt, können sie voneinander entspr. § 745 II BGB eine Ausübungsregelung verlangen - §§ 1004/10027 gelten auch vorher schon
...Text des Urteils