(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZB 205/03
- Beschluß
21.10.2004
)
Zwischenurteil, daß Verfahrens-Unterbrechung wg. Insolvenz: Kläger kann Berufung einlegen, soweit er geltend macht, erhobene Anspruch betreffe nicht InsO-Masse und sei nicht auf Vollstreckungs-Duldung nach AnfG gerichtet
...Text des Beschlusses