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EStG 2002 (Stand: 31.12.2008)
Einkommensteuergesetz 2002
in der zum 26.12.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 21.09.2002 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein: (tt.mm.jjjj)
EStG 2002 (Stand: 31.12.2008)-Einkommensteuergesetz 2002
        I.-Steuerpflicht (1-1a)
        II.-Einkommen
                1.-Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung (2-2b)
                2.-Steuerfreie Einnahmen (3-3c)
                3.-Gewinn (4-7k)
                4.-Ãœberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (8-9a)
                4a.-Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug (9b-9b)
                5.-Sonderausgaben (10-10i)
                6.-Vereinnahmung und Verausgabung (11-11b)
                7.-Nicht abzugsfähige Ausgaben (12-12)
                8.-Die einzelnen Einkunftsarten
                        a)-Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) (13-14a)
                        b)-Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) (15-17)
                        c)-Selbständige Arbeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) (18-18)
                        d)-Nichtselbständige Arbeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4) (19-19a)
                        e)-Kapitalvermögen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5) (20-20)
                        f)-Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6) (21-21)
                        g)-Sonstige Einkünfte (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7) (22-23)
                        h)- Gemeinsame Vorschriften (24-24a)
        III.-Veranlagung (25-30)
        IV.-Tarif (31-34b)
        V.-Steuerermäßigungen
                1.-Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften (34c-34d)
                2.-Steuerermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (34e-34e)
                2a.-Steuerermäßigung für Steuerpflichtige mit Kindern bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Wohngebäude oder der Steuerbegünstigungen für eigengenutztes Wohneigentum (34f-34f)
                2b.-Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen (34g-34g)
                3.-Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (35-35)
        VI.-Steuererhebung
                1.-Erhebung der Einkommensteuer (36-37a)
                2.-Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) (38-42f)
                4.-Veranlagung von Steuerpflichtigen mit steuerabzugspflichtigen Einkünften (46-47)
        VII.-Steuerabzug bei Bauleistungen (48-48d)
        VIII.-Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger (49-50a)
        IX.-Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften (50b-61)
        X.-Kindergeld (62-78)
        XI.-Altersvorsorgezulage (79-99)
        Anlagen-
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