(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZB 417/02
- Beschluß
06.10.2005
)
Grundrecht auf rechtliches Gehör gebietet es, Parteien nach Aufhebung und Rückverweisung im wieder fortzusetzenden Beschwerdeverfahren ausreichend Äußerungs-Gelegenheit zu geben
...Text des Beschlusses