(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , XII ZB 224/06
- Beschluß
25.02.2009
)
Schuldner kann mit Beschwerde, die sich gegen Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischer Entscheidung richtet, auch rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen gegen den titulierten Anspruch geltend machen
...Text des Beschlusses