(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VI ZR 49/07
- Urteil
08.04.2008
)
Steht Arbeitslosengeldempfänger infolge Körperverletzung dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, und bezieht er deshalb Arbeitsunfähigkeits- anstatt Arbeitslosen-Geld, so ist das Erwerbsschaden - derselbe geht an BAA über
...Text des Urteils