(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VI ZB 59/10
- Beschluß
08.11.2011
)
Erwägt das Gericht die Aussetzung nach § 148 ZPO unter dem Gesichtspunkt einer fehlenden Beteiligung des Schädigers am Sozialverwaltungsverfahren, hat es grundsätzlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Beteiligung schlüssig dargelegt sind
...Text des Beschlusses