(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZB 214/04
- Beschluß
17.03.2005
)
Haben keine Insolvenzgläubiger Forderungen zur Tabelle angemeldet, kann Restschuldbefreiung bereits evtl. im Schlußtermin erteilt werden - ebenso in Wohlverhaltensphase
...Text des Beschlusses