(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZB 237/06
- Beschluß
15.11.2007
)
Bestellung eines Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren wirkt für ,,Wohlverhaltensperiode´´ fort - Neubestellung möglich, alter TH kann sofortige Beschwerde einlegen
...Text des Beschlusses