(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZB 174/09
- Beschluß
21.01.2010
)
Hat Schuldner auf den ihm im Anschluss an Antrag eines Gläubigers erteilten gerichtlichen Hinweis, er könne eigenen Insolvenzantrag stellen, nicht reagiert, so kann er erst nach Ablauf von 3 Jahren einen neuen Insolvenzantrag stellen
...Text des Beschlusses