(BAG = Bundesarbeitsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 5 AZR 867/08
- Urteil
15.07.2009
)
Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst: Der in § 6 Abs. 5 ArbZG nur allgemein geregelte Anspruch auf angemessenen Ausgleich für Nachtarbeit kann durch einzelvertragliche Vereinbarung, auch AGBs, näher ausgestaltet werden
...Text des Urteils