(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 4 StR 431/05
- Beschluß
10.11.2005
)
Entscheidung, Zeugen nicht zu vereidigen, ist nach Änderung des gesetzlichen Regel-/Ausnahme-Verhältnisses in § 59 I Satz 1 StPO nur dann zu treffen, wenn ein Verfahrensbeteiligter einen Antrag auf Vereidigung gestellt hat.
...Text des Beschlusses