(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 3 StR 87/11
- Beschluß
05.07.2011
)
Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 95 AufenthG erfordert weder eine Ahndung des Erstverstoßes noch eine sonstige behördliche Reaktion, die geeignet ist, dem Ausländer sein Fehlverhalten vor Augen zu führen
...Text des Beschlusses