(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 1 B 7.08
- Beschluß
10.12.2008
)
Die Beschwerde des Klägers ist begründet. Die Revision ist zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat. Die Rechtssache kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur weiteren Klärung der Auslegung ...
...Text des Beschlusses