(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 5 StR 527/02
- Urteil
22.05.2003
)
Steuerhinterziehung nach § 370 I Nr. 1 AO begeht, wer in Steuerverkürzungsabsicht Vorsteuer aus Rechnungen geltend macht, die von Personen gestellt werden, die nicht Unternehmer iSd. § 2 I UStG sind
...Text des Urteils