(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 2 StR 595/09
- Urteil
28.04.2010
)
Offenes Bekenntnis eines Schöffen zur Selbstjustiz + Eintreibung von Forderungen mit rechtswidrigen Drohungen begründet Besorgnis der Befangenheit, wenn Verbindung zum Strafverfahren besteht, in dem Schöffe tätig ist
...Text des Urteils