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ZVG
Zwangsversteigerungsgesetz
Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
in der zum 26.12.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 01.10.1994 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein: (tt.mm.jjjj)
ZVG-Zwangsversteigerungsgesetz Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
        Erster Abschnitt-Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
                Erster Titel-Allgemeine Vorschriften (1-14)
                Zweiter Titel-Zwangsversteigerung
                        I.-Anordnung der Versteigerung (15-27)
                        II.-Aufhebung und einstweilige Einstellung des Verfahrens (28-34)
                        III.-Bestimmung des Versteigerungstermins (35-43)
                        IV.-Geringstes Gebot Versteigerungsbedingungen (44-65)
                        V.-Versteigerung (66-78)
                        VI.-Entscheidung über den Zuschlag (79-94)
                        VII.-Beschwerde (95-104)
                        VIII.-Verteilung des Erlöses (105-145)
                        IX.-Grundpfandrechte in ausländischer Währung (145a-145a)
                Dritter Titel-Zwangsverwaltung (146-161)
        Zweiter Abschnitt-Zwangsversteigerung von Schiffen, Schiffsbauwerken und Luftfahrzeugen im Wege der Zwangsvollstreckung
                Erster Titel-Zwangsversteigerung von Schiffen und Schiffsbauwerken (162-171)
                Zweiter Titel-Zwangsversteigerung von Luftfahrzeugen (171a-171n)
        Dritter Abschnitt-Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung in besonderen Fällen (172-185)
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