(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , V ZB 9/05
- Beschluß
14.04.2005
)
Auf dingl. Gläubiger, der den materiell-rechtlichen Folgen eines eigenen Meistgebots zu entgehen sucht, indem er einen Dritten den Grundbesitz ersteigern läßt, gilt § 114a ZVG entsprechend
...Text des Beschlusses