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BauGB (Stand 31.12.2012)
Baugesetzbuch
in der zum 26.12.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 01.01.1998 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein: (tt.mm.jjjj)
BauGB (Stand 31.12.2012)-Baugesetzbuch
        Erstes Kapitel-Allgemeines Städtebaurecht
                Erster Teil-Bauleitplanung
                        Erster Abschnitt-Allgemeine Vorschriften (1-4c)
                        Zweiter Abschnitt-Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) (5-7)
                        Dritter Abschnitt-Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) (8-10)
                        Vierter Abschnitt-Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren (11-13)
                Zweiter Teil-Sicherung der Bauleitplanung
                        Erster Abschnitt-Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen (14-18)
                        Zweiter Abschnitt-Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen (19-23)
                        Dritter Abschnitt-Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde (24-28)
                Dritter Teil-Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
                        Erster Abschnitt-Zulässigkeit von Vorhaben (29-38)
                        Zweiter Abschnitt-Entschädigung (39-44)
                Vierter Teil-Bodenordnung
                        Erster Abschnitt-Umlegung (45-79)
                        Zweiter Abschnitt-Vereinfachte Umlegung (80-84)
                Fünfter Teil-Private Initiativen
                        Erster Abschnitt-Zulässigkeit der Enteignung (85-92)
                        Zweiter Abschnitt-Entschädigung (93-103)
                        Dritter Abschnitt-Enteigungsverfahren (104-122)
                Sechster Teil-Allgemeine Vorschriften
                        Erster Abschnitt-Allgemeine Vorschriften (123-126)
                        Zweiter Abschnitt-Erschließungsbeitrag (127-135)
                Siebter Teil-Erschließung
                Achter Teil-Maßnahmen für den Naturschutz (135a-135c)
        Zweites Kapitel-Besonderes Städtebaurecht
                Erster Teil-Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
                        Erster Abschnitt-Allgemeine Vorschriften (136-139)
                        Zweiter Abschnitt-Vorbereitung und Durchführung (140-151)
                        Dritter Abschnitt-Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften (152-156a)
                        Vierter Abschnitt-Sanierungsträger und andere Beauftragte (157-161)
                        Fünfter Abschnitt-Abschluß der Sanierung (162-164)
                        Sechster Abschnitt-Städtebauförderung (164a-164b)
                Zweiter Teil-Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (165-171)
                Dritter Teil-Stadtumbau (171a-171d)
                Vierter Teil-Soziale Stadt (171e-171e)
                Fünfter Teil-Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
                        Erster Abschnitt-Erhaltungssatzung (172-174)
                        Zweiter Abschnitt-Städtebauliche Gebote (175-179)
                Sechster Teil-Sozialplan und Härteausgleich (180-181)
                Siebter Teil-Miet- und Pachtverhältnisse (182-186)
                Achte Teil-Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur (187-191)
        Drittes Kapitel-Sonstige Vorschriften
                Erster Teil-Wertermittlung (192-199)
                Zweiter Teil-Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
                        Erster Abschnitt-Allgemeine Vorschriften (200-202)
                        Zweiter Abschnitt-Zuständigkeiten (203-206)
                        Dritter Abschnitt-Verwaltungsverfahren (207-213)
                        Vierter Abschnitt-Planerhaltung (214-216)
                Dritter Teil-Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen (217-232)
        Viertes Kapitel-Ãœberleitungs- und Schlußvorschriften
                Erster Teil-Ãœberleitungsvorschriften (233-245b)
                Zweiter Teil-Schlußvorschriften (246-247)
        Anlagen- (1-2)
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