(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZR 218/03
- Urteil
17.06.2004
)
Zwangsverwaltung: Betreibender Gläubiger haftet bei nicht ausreichender Masse (auch) für Vergütung, egal ob vorher Vorschüsse gefordert wurden
...Text des Urteils